Was wird mich die rechtliche Auseinandersetzung kosten? Dies ist für Mandanten eine oft sehr bedeutende Frage. Genau kann man dies erst sagen, wenn der Rechtsfall genau betrachtet wurde. Die Abrechnung der gesetzlichen Gebühren richtet sich dabei nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Hierbei wird ein sogenannter Gegenstandwert zu Grunde gelegt und daraus mittels Satzes die Vergütung für die Dienste des Rechtsanwalts errechnet. Abhängig ist der Satz, wie letztlich die gesamte Gebühr, von den rechtlichen Schritten, die für einen Rechtsstreit gegangen werden müssen. Ein Verfahren vor dem Gericht ist dabei mit einer höheren Gebühr verbunden, als eine vorgerichtliche Einigung.
Hier steht für mich Transparenz an erster Stelle. Nach unserem ersten Gespräch kann ich Ihnen sagen, was der voraussichtlich zu gehende Weg an Gebühren und Auslagen hervorrufen wird. Übersteigen die zu erwartenden Kosten den möglichen Erfolg, werde ich von einem Vorgehen abraten, welches die Kosten über den Ertrag setzt. Sie können dann entscheiden, ob Sie dennoch den geplanten Weg gegen wollen. Ich begleite Sie, wie auch immer Ihre Entscheidung ausfällt.
Die Abrechnung der erbrachten Leistung ist ebenfalls in einem ersten Gespräch zu erörtern. Wird der Weg über das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz als der Standartfall nicht gewünscht, kann auch eine Vergütungsvereinbarung getroffen werden. Selten steht auch ein Pauschalhonorar im Raum.
Eine erste mündliche Einschätzung oder einige erste Fragen zu Ihrem Fall, erfolgen in der Regel für Sie kostenfrei. Die weitere persönliche Beratung geht dann in eine präzisere mündliche Darstellung Ihres Falles über (Unterlagen von Ihnen werden gesichtet, eine rechtliche Bewertung wird vorgenommen und auf einen realistischen Ablauf gemünzt). Bleibt es hierbei, fallen nur die Kosten für diese Leistung an. Der Höchstbetrag pro Stunde liegt hier nach dem Rechtsanwaltvergütungsgesetz bei höchstens € 190,00 zzgl. Umsatzsteuer. Diesen Betrag übernimmt auch eine Rechtsschutzversicherung, wenn ein Rechtsschutzfall der Leistung zugrunde liegt. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt, dann auch die weiteren Kosten, sollte der Fall weiter bearbeitet werden. Eine Übernahme der Kosten, kann bei der Rechtsschutzversicherung erfragt werden. Dies übernehme ich gerne kostenfrei für Sie und beantrage gegebenenfalls eine Deckungszusage. Die weiteren Abrechnungsschritte erfolgen dann direkt mit der Versicherung.
Liegt bei Ihnen keine Versicherung vor und Sie verfügen nicht selbst über ausreichende Mittel, gibt es, um ein Gerichtsverfahren zu ermöglichen, noch die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu beantragen. Selbstverständlich stehe ich Ihnen auch hier zur Seite. Abhängig von Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen und den Erfolgsaussichten des Rechtsstreits, können so die Kosten des Verfahrens ganz oder teilweise von der Staatskasse übernommen werden. Möglich ist letztlich auch eine Ratenvereinbarung.
Habe Sie hierzu Fragen, scheuen Sie sich nicht, mich unter 06181 - 2999 208 oder kontakt@kanzlei-munk.de oder meinem Kontaktformular der Internetseite www.kanzlei-munk.de kontaktieren